Aigner | Huber Rechtsanwälte:
Wir vereinen fundierte juristische Expertise und Erfahrung mit digitaler Innovation – juristische Beratung und Begleitung am Puls der Zeit.
Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt: Wir bieten individuelle, persönliche Beratung und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
Professionelle Gestaltung und Prüfung von Verträgen aller Art – rechtssicher und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Umfassende Beratung für Unternehmen – von der Gründung über den laufenden Betrieb bis zur Umstrukturierung.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche – effizient und konsequent. Wir unterstützen Sie bei der Forderungseintreibung.
Beratung zu allen Fragen des Zivil-, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts mit Blick auf Ihre wirtschaftlichen Ziele.
Vertretung gegenüber Behörden und in verwaltungsrechtlichen Verfahren – kompetent und durchsetzungsstark.
Durchsetzung Ihrer Rechte bei Schadensfällen und Mängeln – wir kämpfen für Ihre berechtigten Ansprüche.
Erfahrung trifft Weitblick
Mit langjähriger Praxis im Wirtschafts- und Liegenschaftsrecht begleite ich Unternehmen und Privatpersonen bei komplexen rechtlichen Fragestellungen. Meine Beratung vereint fundierte Erfahrung mit einem klaren Verständnis für wirtschaftliche und immobilienbezogene Zusammenhänge.
Ich entwickle strukturierte, tragfähige Lösungen – verlässlich, vorausschauend und mit dem Blick fürs Wesentliche.
Vertrauen entsteht durch Erfahrung und Beständigkeit.
Präzise. Klar. Verlässlich.
Lösungen: klar und zielgerichtet
Gerne unterstütze ich Sie mit fundierter, praxisnaher Rechtsberatung. Im Mittelpunkt stehen stets die Interessen meiner Mandant:innen – denn zuhören und verstehen ist die Grundlage für passgenaue Lösungen.
Ich berate klar, strukturiert und mit Blick auf das Wesentliche – von der Vertragsgestaltung bis zur konsequenten Vertretung Ihrer Interessen.
Vertrauen ist die Basis jeder erfolgreichen Zusammenarbeit.
Persönlich. Effizient. Klar.
Unser Team wird von mehreren Kanzleiassistent:innen unterstützt, die den Kanzleialltag zuverlässig organisieren und für einen reibungslosen Ablauf in der Bearbeitung Ihrer Anliegen sorgen. Sie sind Ihre ersten Ansprechpartner:innen – am Telefon, im Empfang und bei der Koordination von Terminen mit den Rechtsanwälten.
Durch genaues und sorgfältiges Arbeiten stellen die Kanzleiassistent:innen sicher, dass Anfragen und Schriftverkehr zeitnah und zuverlässig bearbeitet werden. So schaffen sie die besten Voraussetzungen für eine vertrauensvolle, persönliche Betreuung, die eine effiziente Bearbeitung Ihrer rechtlichen Anliegen zugrunde liegt.
Unsere Kanzleiassistent:innen tragen maßgeblich dazu bei, dass Ihre Anliegen über alle unsere Fachgebiete hinweg strukturiert, diskret und professionell begleitet werden.
Kurze Kommunikationswege, transparente Abläufe und ein freundlicher, verlässlicher Service sind für uns selbstverständlich. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Anliegen von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss Ihres Mandats bestens betreut wird.
Für eine transparente Zusammenarbeit klären wir die Honorargestaltung stets vorab. Folgende vier Abrechnungsmodelle stehen Ihnen zur Verfügung:
Funktionsweise: Es wird ein fixer Stundensatz vorab vereinbart. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleistetem Zeitaufwand wobei die kleinste Zeiteinheit vereinbart wird (Abrechnung im 10-Minuten-Takt).
Rechtsgrundlage: Freie Vereinbarung gemäß §§ 879, 1152 ABGB iVm RAO.
Funktionsweise: Dies stellt den Standard für gerichtliche Verfahren (zivil-/arbeitsrechtlichen Gerichtsprozess) dar. Es bestehen gesetzlich vorgegebene Tarifposten, die sich nach dem Streitwert (= Bemessungsgrundlage) richten:
Rechtsgrundlage: Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG).
Funktionsweise: Fixer Pauschalpreis für ein exakt definiertes und abgegrenztes Leistungspaket wird im Vorhinein vereinbart (z.B. Vertragserrichtung, Vertretung in einem konkreten erstinstanzlichen Verfahren, etc.), dies unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand.
Rechtsgrundlage: Freie Vereinbarung gemäß §§ 879, 1152 ABGB, iVm RAO.
Funktionsweise: Die AHK kommen subsidiär zur Anwendung, wenn keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wurde. Sie ergänzen den Rechtsanwaltstarif für Leistungen, die im RATG nicht geregelt sind (z. B. Beratung, Vertragserrichtung, Straf- und Verwaltungsverfahren).
Rechtsgrundlage: Allgemeine Honorar-Kriterien (AHK), beschlossen von der Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages.
Bitte beachten Sie:
Sollte im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens ein vom Gegner zu ersetzender Kostenbetrag erstritten werden, der das vereinbarte Pauschal- oder Zeithonorar übersteigt, steht dieser darüber hinausgehende Kostenersatz der Kanzlei zu. Die vereinbarte Pauschale/der Stundensatz versteht sich somit als Mindesthonorar.
Gumppstraße 53
A-6020 Innsbruck
Fax: +43 (0) 512 56 40 55
Montag – Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
Montag – Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr
(kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten!)
Termine ausschließlich nach Vereinbarung!
Die Kanzlei bleibt in der Weihnachtszeit ab dem 24.12. für 2 Wochen geschlossen!